Sicherheitssystem Rauchnmelder
Anwendungen bei Installationen
Rauchwarnmelderpflicht ist in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Brandschutz geregelt. Es gelten diese Anwendungen für alle Neu- und Umbauten in NRW.
Für Bestandsbauten die bis zum 31.März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen auszustatten und müssen somit ab dem 01. Januar 2017 mit Rauchwarnmelder nach Anwendungsnorm 14676 ausgestattet sein.
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure ( Fluchtwege ) mindestens ein Sicherheitssystem haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat der Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
Aus der Bauordnung Nordrhein-Westfalen geht hervor dass die Eigentümer (in aller Regel die Vermieter) für die Montage und den Einbau der Sicherheitssysteme zuständig sind.
Für die Wartung, oder den Austausch der Batterien sind die Besitzer in aller Regel die Mieter verantwortlich. Im Zweifelsfall sollten Sie daher bei Ihrem Vermieter nachfragen ob er als Eigentümer dies in Ihrer Mietwohnung übernimmt.
Produkte mit Q-Label garantieren Langlebigkeit, weniger Fehlalarm, hohe Stabilität gegen äußere Einflüsse, fest eingebaute Batterie, zehn Jahre Funktionsgarantie minimieren die Kosten.
Fragen und Antworten rund um die Rauchwarnmelderpflicht inkl. des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung finden Sie auf der Webseite des zuständigen Ministeriums MBWSV NRW - Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Rauchnmelder retten Leben! Eine technische Lösung wird im Gesetz nicht vorgeschrieben, so dass der Mindestschutz mit batteriebetriebenen Geräten ausreichend ist. Weitergehende Lösungen, z.B. eine Vernetzung der Rauchwarnmelder untereinander oder ein Anschluss der Melder an das Stromnetz 230V, sind möglich.
Die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder muss mindestens einmal jährlich überprüft werden. Dazu ist über die Prüftaste die akustische Warnung probeweise zu aktivieren. Die Raucheindringöffnungen müssen frei sein und bei Verschmutzung nach Herstellerangaben gereinigt werden. Die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder ist von Einrichtungsgegenständen freizuhalten. Die Batterie ist nach Angaben des Herstellers, jedoch spätestens wenn der Rauchwarnmelder eine Batteriestörmeldung aussendet, auszutauschen.
Doppelt sicher durch Wärme- und Streulichtmessung
Der Gira Rauchwarnmelder Dual/VdS ist mit zwei Erkennungsverfahren ausgestattet und schafft damit gleich doppelte Sicherheit. Optisch erkennt er kleine Rauchpartikel, bevor es brenzlig und für Menschen gefährlich wird. Zusätzlich messen Wärmesensoren die Temperaturänderungen im Raum : Damit können verschiedene Brandarten, beispielsweise Schwelbrand oder Flüssigkeitsbrand, schneller registriert und sicher erkannt werden. Ebenfalls lässt sich das Alarmverhalten in Einsatzbereichen mit unvermeidbaren Störeinflüssen wie Küchendämpfen, Staub oder elektrischen Störimpulsen besser kontrollieren.
Funktion :
Rauchentwicklung erkennt der Rauchwarnmelder Dual/VdS durch das Prinzip des optischen Streulichts mit prozessorgesteuerter Signalauswertung. Wärmeentwicklung detektiert der Rauchwarnmelder über den zusätzlichen Thermodifferentialsensor. Die beiden Sensoren des messen fortlaufend die optischen und thermischen Werte in der räumlichen Umgebung. Ein intelligentes Überwachungsmodul prüft diese Werte und erkennt so evtl. Verschmutzungen in der Raumluft. Die Verschmutzung der Rauchkammer wird über die Driftkompensation des Melders ausgeglichen. Das vermeidet Fehlalarmauslösungen, während eine hohe Brandempfindlichkeit gewährleistet bleibt.
Vernetzung :
Der Dual/VdS kann mit bis zu 40 weiteren Gira Rauchwarnmeldern Dual/VdS vernetzt werden. Erkennt ein Rauchwarnmelder gefährliche Rauch- oder Wärmeentwicklung, wird ein Signal an alle vernetzten Rauchwarnmelder weiter gegeben und im ganzen Gebäude gleichzeitig Alarm ausgelöst.
Funktionstest :
Der Melder Dual/VdS kann manuell mit einem Funktionstest geprüft werden. Dafür wird die Funktionstaste für mindestens vier Sekunden gedrückt. Der Melder arbeitet korrekt, wenn nach einem kurzen Quittierton der Signalton erklingt und dabei der Leuchtring aktiv ist. Durch nochmaliges Betätigen der Funktionstaste (bis zum Quittierton) wird der Test beendet.
Dual/VdS, 9-V-Variante :
Der Gira Melder Dual/VdS wird aus einer 9-Volt-Blockbatterie mit Spannung versorgt. Der automatische Funktionstest überprüft regelmäßig die Versorgungsspannung und die Funktion des Melders. Sinkt die Batteriespannung unter einen definierten Punkt, meldet der Rauchmelder 30 Tage lang, dass die Batterie gewechselt werden muss. Während dieser Zeit ist der Melder voll funktionsfähig. Der integrierte Dämmerungssensor schaltet bei Dunkelheit die Batteriewarnmeldung stumm.
Funkmodul/VdS :
Ausgestattet mit einem Funkmodul, kann der Gira Melder Dual/VdS in das Gira Funk-Bussystem integriert werden. Pro Modul kann eine Sendereichweite von 100 m (Freifeld) erreicht werden. Wird ein Melder mit Funkmodul als Repeater programmiert, lässt sich die Reichweite zusätzlich erhöhen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den neuen Gira Melder Dual/VdS mit Funkmodul in bereits bestehende Installationen von Gira Meldern modular/VdS mit Funkmodulen einzubinden.