E-Mobilität die Ladestation für zu Hause
Wallbox Ladeeinrichtung
Voraussetzungen bei der Planung einer privat fest installierte Wallbox (Wandladestation) für zu Hause ist ein Service-Check für E-Mobilität durch einen Elektrofachbetrieb in der Nähe erforderlich.
Bevor überhaupt mit der Installation einer Ladesäule begonnen wird, ist der erste Schritt eine Überprüfung des vorhandenen Netzanschluss. Installationscheck der Absicherung im Hausanschlusskasten und den aktuellen zustand der Zähleranlage. (technischen Anschlussregeln TAB / VDE-AR-N 4100) durch einen Elektriker.
Als Nächstes muss beim örtlichen Netzbetreiber eine Netzanfrage gestellt werden, Niederspannungsanschlussverordnung § 19, ob eine Wallbox installiert werden kann. Die Zusage des Netzbetreibers ist erforderlich. Er weiß so frühzeitig, wo welche Ladesäulen installiert werden, um seine Leitungen und Stromnetze für die Zukunft entsprechend auszubauen oder zu verstärken.
Im Zuge der Anmeldung oder Genehmigung können nötige Maßnahmen anteilig zur Netzverstärkung auf den Betreiber der Ladeeinrichtung durch eine Gebührenordnung umgelegt werden.
Eine Ladeleistung von maximal 11 kW (Kilowatt) ist anmeldepflichtig! Stationen mit einer Leistung größer >11 kW sind vom Stromversorger genehmigungspflichtig!
Bei Inanspruchnahme der Fördermittel 440 der KfW (Mittel sind zur Zeit erschöpft!)
Der Strom zum Aufladen ausschließlich zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen, etwa von Ihrem Energieversorger mit Ökostrom Tarif oder von ihrer eigenen Photovoltaikanlage. Beim installieren müssen die technische Mindestanforderung erfüllt sein, um die Ladeleistung zu begrenzen sowie zeitlich zu verschieben.
Günstiger laden mit Stromtarife für Elektroautos
Um den Strombezug für Elektromobilität getrennt vom übrigen Haushaltsstrom zu messen, wird der Ladepunkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW gemäß §14 a des EnWG
mit einem zusätzlichen Stromzähler und Rundsteuerempfänger (Tarifschaltgerät TSG) betrieben. Der Typ des zu verwendenden Rundsteuerempfängers wird vom Netzbetreiber vorgegeben.
Für den Einbau und die Anpassungen an die Hauselektrik benötigen Sie einen freien Zählerplatz
nach der neuen VDE-AR-N 4100 seit April 2019 mit Freiraum für Zusatzanwendungen.
Die Ladeeinrichtung sollte über einen Freigabekontakt (EVU-Kontakt) verfügen. Nur wenige Geräte stellen diese spezielle Option zur Verfügung. Nehmen Sie vorab Kontakt zum Hersteller Ihrer Wahl auf.
Mit Haushaltsstrom das Elektroauto aufladen
Die Batterieladetechnik wird genauso wie beispielsweise ein Elektrogerät E-Herd an einen Starkstromanschluss (400 Volt) festinstalliert.
Ab Januar 2024 muss ab 4,2 kW als regelbare (dimmen) Verbrauchseinrichtung für E-Autos und Wärmepumpen nach den Regeln der Bundesnetzagentur über eine Steuerungseinrichtung angeschlossen werden.
Installationscheck vor Beginn der Arbeiten durchführen und mit einem Antragsformular dem Netzbetreiber mitteilen.
Der Strom für das Laden wird zusammen mit dem Haushaltsstrom über den vorhandenen Stromzähler im Haus abgerechnet. Die Treibstoffkosten von der Tankstelle wandern auf die Stromrechnung und werden in Kilowatt abgerechnet.
Vorteil dabei ist, dass keine zusätzlichen Kosten oder Grundgebühren für die Zählermiete anfallen. Sie können Ihren Stromanbieter frei wählen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Der Verbrauch für die Elektromobilität ist auf der Stromrechnung nicht ersichtlich. Mit welchen Kosten zu rechnen ist, hängt vom Elektrofahrzeug und dem gewählten Stromtarif ab. Um den Stromverbrauch einer Ladung nachzuvollziehen, ist der Einbau eines Zwischenzählers möglich. Der Installationsaufwand ist von den individuellen Gegebenheiten abhängig.
Fahrzeug Ladestecker Typ 2 Ladebuchse gemäß IEC 62196-2
IEC 62196-2 ist die internationale Norm für den Lademods und der Steckertype für das Elektrofahrzeug. Die Schnittstelle zwischen Stromnetz und dem Elektroauto.